Autoentsorgung darf den Verbraucher per Gesetz nichts kosten
Dabei nutzt die Automobilindustrie die Unwissenheit des Verbrauchers aus: ist Ihnen bekannt, dass die Automobilhersteller ihre eigenen Produkte kostenfrei zurücknehmen müssen? Aufklärung hierzu gibt das neue Altfahrzeug-Gesetz: seit dem 01. Juli 2002 gilt in Deutschland das Altfahrzeug-Gesetz. Wenn man folgende Spielregeln einhält, muss der Hersteller das Auto kostenfrei entsorgen.
Das Altfahrzeug muss nach den Bestimmungen des deutschen Zulassungsverfahrens zugelassen sein oder zugelassen gewesen sein muss mindestens einen Monat vor der Stilllegung wie in 1 genannte zugelassen worden sein darf nicht von wesentlichen Bauteilen oder Komponenten befreit worden sein insbesondere von Antrieb, Karosserie, Fahrwerk, Katalysator oder elektronischen Bauteilen für die Fahrzeugfunktionen darf nicht vermüllt sein muss mit dem Fahrzeugbrief zusammen abgegeben werden